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Bei allen länderübergreifenden Transaktionen gewinnt die Frage
nach der Steuereffekte immer mehr an Bedeutung. Steuerfragen die sich im
Zusammenhang mit dem Steuerrecht der USA ergeben decken wir in Kooperation
ab.
USA-Steuerrecht
Unterhält ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu ausländischen
Partnern in USA, so werden die Steuerhoheiten von mindestens zwei Staaten
berührt. Zu denken ist in diesem Zusammenhang an den grenzüberschreitenden
Waren und Dienstleistungsverkehr, an die Gründung ausländischer
Betriebsstätten sowie die Beteiligung an ausländischen Tochtergesellschaften.
Erheben beide Staaten Steuern auf den selben Geschäftsvorgang, so kann
es zu Doppelbesteuerungen kommen, die Wettbewerbsverzerrungen auf internationalen
Märkten zur Folge haben und daher ein Hemmnis für die wirtschaftliche
Fortentwicklung der Volkswirtschaften darstellen. Neben der Kenntnis der
nationalen Vorschriften zur Vermeidung oder Milderung von Doppelbesteuerungsfällen
sowie der einschlägigen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sind
auch die jeweiligen Vorschriften des anderen Landes zu beachten. Dies gilt
im besonderen Maße, wenn die Auslandsbeziehungen nicht lediglich in
einem grenzüberschreitendenden Waren- und Dienstleistungsverkehr bestehen,
sondern Direktinvestitionen durchgeführt oder geplant werden. Gerade
die hohe Direktinvestitionsquote Deutscher Unternehmen in den vereinigten
Staaten von Amerika führt zu entsprechenden Auseinandersetzung mit
dem US-Steuerrecht.
- Dabei
stehen Themen zu den Vorschriften des amerikanischen Steuerrechts, welches
sich auf grenzüberschreitende Transaktionen bezieht (amerikanisches)
internationales Steuerrecht
ebenso im Fokus
-
wie die normalen Vorschriften des US-Steuerrechtes,
die zwar nicht unmittelbar auf internationale
Sachverhalte Bezug nehmen, jedoch über allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften
auch für Deutsche Unternehmen, die der US-Steuerpflicht unterliegen,
relevant sind. Zu denken ist hier etwa an den Einkommensbegriff des
US-Steuerrechts, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie die Besteuerung
von Veräußerungsvorgängen etc.
Das
amerikanische Steuerrecht übertrifft was die Komplexität anbelangt
das Deutsche Steuerrecht entgegen den in der politischen Diskussion geführten
Aussagen um ein Vielfaches. Alleine die Richtlinien zur Einkommensteuer
des Bundes (Income Tax Regulations) umfassen mehr als 10.000 Seiten, nicht
einbezogen die Schreiben der Finanzverwaltung zu eng umrissenen steuerlichen
Problemen (Revenues Procedures und Revenues Rulings). Darüber hinaus
ist zu beachten, dass das amerikanische Steuerrecht nicht nur in Detailfragen,
sondern auch und gerade in einer Vielzahl von steuersystematischen Punkten
vom Deutschen Recht abweicht z.B.
- ungemilderte Doppelbesteuerung ausgeschütteter
Gewinne von Kapitalgesellschaften,
- fehlende Maßgeblichkeit handels- und steuerrechtlicher
Vorschriften für die steuerliche Gewinnermittlung,
- die rein additive, d.h. nicht bilanzielle Form der
Gewinnermittlung selbst für gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften,
- die Steuerpflicht von Veräußerungsvorgängen
auch im Privatvermögen
- sowie die steuerfreie Aufstockung der steuerlichen
Buchwerte auf den Marktwert im Zeitpunkt des Erbfalls
download Doppelbesteuerungsabkommen USA (pdf, 3,18 MB)
Zu Auslandspartner U.S.A.
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