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Auslandskompetenz - U.S.A.

Bei allen länderübergreifenden Transaktionen gewinnt die Frage nach der Steuereffekte immer mehr an Bedeutung. Steuerfragen die sich im Zusammenhang mit dem Steuerrecht der USA ergeben decken wir in Kooperation ab.

USA-Steuerrecht
Unterhält ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Partnern in USA, so werden die Steuerhoheiten von mindestens zwei Staaten berührt. Zu denken ist in diesem Zusammenhang an den grenzüberschreitenden Waren und Dienstleistungsverkehr, an die Gründung ausländischer Betriebsstätten sowie die Beteiligung an ausländischen Tochtergesellschaften. Erheben beide Staaten Steuern auf den selben Geschäftsvorgang, so kann es zu Doppelbesteuerungen kommen, die Wettbewerbsverzerrungen auf internationalen Märkten zur Folge haben und daher ein Hemmnis für die wirtschaftliche Fortentwicklung der Volkswirtschaften darstellen. Neben der Kenntnis der nationalen Vorschriften zur Vermeidung oder Milderung von Doppelbesteuerungsfällen sowie der einschlägigen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sind auch die jeweiligen Vorschriften des anderen Landes zu beachten. Dies gilt im besonderen Maße, wenn die Auslandsbeziehungen nicht lediglich in einem grenzüberschreitendenden Waren- und Dienstleistungsverkehr bestehen, sondern Direktinvestitionen durchgeführt oder geplant werden. Gerade die hohe Direktinvestitionsquote Deutscher Unternehmen in den vereinigten Staaten von Amerika führt zu entsprechenden Auseinandersetzung mit dem US-Steuerrecht.
  • Dabei stehen Themen zu den Vorschriften des amerikanischen Steuerrechts, welches sich auf grenzüberschreitende Transaktionen bezieht (amerikanisches) internationales Steuerrecht
    ebenso im Fokus


  • wie die normalen Vorschriften des US-Steuerrechtes,
    die zwar nicht unmittelbar auf internationale
    Sachverhalte Bezug nehmen, jedoch über allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften auch für Deutsche Unternehmen, die der US-Steuerpflicht unterliegen,
    relevant sind. Zu denken ist hier etwa an den Einkommensbegriff des US-Steuerrechts, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie die Besteuerung von Veräußerungsvorgängen etc.
Das amerikanische Steuerrecht übertrifft was die Komplexität anbelangt das Deutsche Steuerrecht entgegen den in der politischen Diskussion geführten Aussagen um ein Vielfaches. Alleine die Richtlinien zur Einkommensteuer des Bundes (Income Tax Regulations) umfassen mehr als 10.000 Seiten, nicht einbezogen die Schreiben der Finanzverwaltung zu eng umrissenen steuerlichen Problemen (Revenues Procedures und Revenues Rulings). Darüber hinaus ist zu beachten, dass das amerikanische Steuerrecht nicht nur in Detailfragen, sondern auch und gerade in einer Vielzahl von steuersystematischen Punkten vom Deutschen Recht abweicht z.B.
  • ungemilderte Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften,

  • fehlende Maßgeblichkeit handels- und steuerrechtlicher Vorschriften für die steuerliche Gewinnermittlung,

  • die rein additive, d.h. nicht bilanzielle Form der Gewinnermittlung selbst für gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften,

  • die Steuerpflicht von Veräußerungsvorgängen auch im Privatvermögen

  • sowie die steuerfreie Aufstockung der steuerlichen Buchwerte auf den Marktwert im Zeitpunkt des Erbfalls



download Doppelbesteuerungsabkommen USA (pdf, 3,18 MB)

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