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Jeder Lebenslauf, der einer Privatperson, einer Personengesellschaft
oder Kapitalgesellschaft
(Geburt, Verheiratung/Verschmelzung, Scheidung, Tod), zieht unterschiedliche
steuerliche Konsequenzen im Bereich von Einkommensteuern, Verkehrssteuern
(z.B. Umsatz- und Grunderwerbsteuer) und Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
nach sich. Im Rahmen unserer Beratung betreuen wir Sie hier umfassend.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der steuerlichen Gestaltung umfasst
- im Bereich von Unternehmensgründungen eine steuerliche
Gesamtkonzeption, die Ihre Zielsetzungen und Unternehmensstrategie umsetzt;
- im Umfeld von Kapitalgesellschaften insbesondere Strategien
zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen sowie steuerliche
Entwicklung von Tätigkeits- und Leistungsvergütungsmodellen;
- bei Personengesellschaften bilanzpolitische Gestaltungen
mittels Ergänzungs-Sonderbilanzen, vor allem im Zusammenhang mit
steuerfreier Rücklagenbildung (§ 6b ESTG Rücklage);
- im Privatbereich Modelle zur Optimierung der privaten
Steuerbelastungen aus einzelnen Einkunftsarten sowie Erbschafts- und
Schenkungssteuer. Dabei bieten wir Ihnen auch die Unterstützung
bei zivilrechtlichen Gestaltungen von letztwilligen Verfügungen
(Testament) sowie Eheverträgen;
- der Übertrag von Unternehmervermögen, die
Entwicklung von Unternehmens-Nachfolgekonzepten innerhalb und außerhalb
der Familie (MBO, MBI);
- die steuerliche Gestaltung krisenbehafteter Unternehmen
und/oder Geschäftsbereiche, hier zielt die steuerliche Beratung
insbesondere auf die Optimierung und Sicherstellung steuerlicher Verlustvorträge,
Vermeidung steuerpflichtiger Sanierungsgewinne und steuerliche Verwertung
von Gesellschafterbeiträgen (Darlehen, Bürgschaften etc.)
ab;
- im Bereich von Mitarbeiterbeteiligungen Gestaltung
steuerorientierter Modelle, Direktbeteiligung, stock option, tracking
stocks;
- im Bereich der Umwandlungen insbesondere die Gestaltung
bei Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung, Betriebs-/Teilbetriebsübertragungen,
Begründung von Betriebsaufspaltungen, Realteilung sowie mitunternehmerische
Einzelübertragungen von Vermögen bei Personengesellschaften;
- die Vorbereitung von Unternehmenskäufen, die
steuerliche Konzeption und Optimierung der Kaufregularien und somit
die steuerindizierte Gestaltung der Vertragsklauseln.
Im
internationalen Steuerrecht
Beratung inländischer Unternehmen in sämtlichen steuerlichen Fragen
mit Auslandsberührung sowie ausländische Unternehmen mit Inlandsbezug.
Das Hauptaugenmerk unserer Beratung liegt hierbei auf der Vermeidung von
Doppelbesteuerungskonflikten sowie der Ausnutzung vorhandener internationaler
Steuersatzgefälle, z.B.
- Verrechnungspreisgestaltung
- Optimierung der Konzernsteuerquote
- Internationale Mitarbeiterentsendung
- Gründung ausländischer Tochtergesellschaften
und Zweigniederlassungen
- Fragen zu internationalen Abkommen bezüglich
Doppelbesteuerung und zum Außensteuerrecht
- Internationale Betriebsstättenproblematik
- Funktionsverlagerungen in niedrig besteuerte Regionen
- Steuerliche Fragen beim Wegzug ins Ausland
- Steuerfragen beschränkt steuerpflichtiger Ausländer
(z.B. Künstlerbesteuerung).
Im betreffenden Ausland kooperieren wir mit bewährten Partnerunternehmen.
Hierbei greifen wir auf ein vorhandenes Netzwerk ausländischer Berater
zurück, wodurch auch eine Vertretung im Ausland gewährleistet
wird.
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