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Leistungsspektrum - Nachfolgekonzepte

Noch nie zuvor sahen sich so viele Unternehmen und Privatpersonen mit dem Thema Nachfolge konfrontiert als es in den nächsten Jahren der Fall sein wird. Dabei nehmen die politisch diskutierten Themen wie Grundstücks- und Unternehmensbewertungen eine zentrale Stelle ein. Nehmen Sie sich dieses Themas rechtzeitig an.
Wir unterstützen Sie nachhaltig mit unserem Know-How und unserer Erfahrung bei Themen wie Nachfolgekonzeptentwicklung, Vermögenserhalt, Steueroptimierung.

Nachfolgekonzepte betreffen das Gebiet der Vermögensübertragung sowohl im Privatbereich als auch
die generelle Thematik von zukunftsgerichteten Themen der Unternehmensnachfolge. Bei Letzteren handelt es sich um Themen, welche neben den rein steuerlichen Problemkreisen
der Erbschafts- und Schenkungssteuer zukunftsgerichtete Beteiligungs- und Führungskonzepte für Unternehmen betreffen.

Die Vermögensnachfolge im Privatbereich ist heute gekennzeichnet durch Themen wie Ausnutzung von
Freibeträgen im Rahmen der Familie innerhalb der
10-Jahres-Frist sowie in der ständigen Diskussion stehenden Themen der Grundstücksbewertung. Im Rahmen unserer Beratung stehen wir Ihnen zusammen mit unseren juristischen Kooperationspartnern im Bereich strukturierte Übertragung
Ihres Privatvermögens an Ihre Erben zur Verfügung und
betreuen Sie sowohl bei der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) als auch bei der Ausgestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch als Testamentsvollstrecker/-verwalter zur Verfügung.

Die Unternehmensnachfolge ist häufig ein Problem inhabergeführter mittelständischer Unternehmen. Weniger
als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland haben ein strukturiertes Übergabekonzept erarbeitet. Die Regelung
der Unternehmensnachfolge ist mittlerweile jedoch zur unternehmerischen Pflichtaufgabe geworden und hat nicht zuletzt seit der Verschärfung der Kreditvergabe-Richtlinien
durch Basel II höchste Priorität. In immer weniger Fällen lässt sich die idealtypische familieninterne Nachfolge in die Realität umsetzen, so dass nach neuen Wegen der Unternehmensfortführung gesucht werden muss.


Nachfolgekonzepte können umfassen:

  • familieninterne/-externe Nachfolge,


  • mit/ohne Geschäftsführungsbeteiligung der Familienmitglieder,


  • unentgeltliche, teilentgeltliche und vollentgeltliche Übertragungsvorgänge,


  • Übertragungen gegen laufende Versorgungsentgelte
    bzw. Einmalzahlung,


  • Nachfolgeberatung als permanenter
    Überwachungsprozess.

Die Beantwortung der Frage, ob eine qualifizierte Nachfolge innerhalb der Familie möglich ist, lässt sich häufig erst
sehr spät beantworten. Verä
nderungen im familiären Umfeld
der Unternehmerfamilie sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern daher eine ständige Anpassung und ggf. eine Neuausrichtung des ursprünglichen Nachfolgemodells, vor allem unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Die Unternehmensnachfolgeberatung verstehen wir daher
nicht als einmaligen Umsetzungsprozess, sondern als
permanente Überwachung, Anpassung und Abstimmung der Nachfolgeregularien in Gesellschaftsvertrag und Testament.

Maximen der Unternehmensnachfolge:

  • Vermögenserhalt, insbesondere Sicherstellung der Unternehmensfortführung;


  • Steueroptimierung, d.h. Vermeidung einer Ertragsbesteuerung anlässlich der
    Unternehmensnachfolge sowie Optimierung von
    Erbschafts-/Schenkungssteueranfall;


  • Vermeidung von Streitigkeiten anlässlich der Erbauseinandersetzung, Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen.


Unsere Leistungen bei der strukturierten
Unternehmensnachfolge im Einzelnen:

  • Prüfung und Beratung bei der Abfassung von Unternehmertestamenten und Nachlassbestimmungen
    unter steuerlichen Aspekten einschließlich Anpassung gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklauseln;


  • Entwicklung strukturierter und steueroptimierter
    Modelle der vorweggenommenen Erbfolge;


  • steuerliche Optimierung des Gesamtvermögens
    sowie der Unternehmensrechtsform unter Übertragungsgesichtspunkten, etwa durch
    Schaffung von steuerbegünstigtem Vermögen
    (z.B. gewerblicher Familienpool, Stiftung);


  • vorbereitende Strukturierung des Gesamtvermögens
    zur Vermeidung steuerpflichtiger Abfindungszahlungen anlässlich der Erbauseinandersetzung;


  • Bewertung von Unternehmensvermögen nach
    anerkannten Bewertungsmethoden;


  • Gestaltung Unternehmensnachfolge außerhalb der
    Familie im Wege eines Unternehmensverkaufs als Management Buy-out / Management Buy-In
    bzw. über einen Gang an die Börse oder als Vermögenstransfer auf in- bzw. ausländische Stiftung;


  • Steuerfragen im Zusammenhang mit der
    Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung.


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