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Leistungsspektrum - Lohn/lfd. Fibu/Jahresabschluss

Von routinemäßigen Leistungen im Bereich der Buchhaltung und Abschlusserstellung bis hin zu komplexen Analyse- und Beratungsleistungen stehen wir Ihnen als Partner zur Verfügung.

Von den Standardarbeiten Finanz- und Lohnbuchhaltung mit laufenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen

bis zu qualifizierten Jahresabschlüssen, die den Kreditvergabekriterien (Rating, Basel II) entsprechen,

stehen wir Ihnen mit unserem Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Know-how sowie der Fachkompetenz
eines Rating-Analysten auf Partnerebene zur Verfügung.

Dabei ist auch im Bereich der Standardarbeiten unser
Augenmerk auf ganzheitliche Beratung gerichtet. Durch unsere Kooperation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (siehe Kooperationspartner) ist Ihnen eine umfassende und qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet.

Ein weiteres Augenmerk unserer Beratung liegt neben den Standardtätigkeiten vor allem bei mittleren und größeren Betrieben in der Optimierung interner Abläufe im Rechnungswesen, hierzu gehören z.B.:
  • Erstellung von Organisationshilfsmitteln für Ihre
    Mitarbeiter im Bereich Rechnungslegung und Steuern.

  • Mitarbeiterschulungen zum Thema steuerliche
    Neuerungen, Dokumentationspflichten und Nachweise
    für das Finanzamt.

  • Einrichten und Pflege einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA auf der Basis Ihrer Finanzbuchhaltung).


  • Unterstützung bei der Implementierung von Steuerungsinformationen für den Unternehmer auf der Basis der Rechnungswesen-Daten (Kennzahlen und mehr).
In den laufenden steuerlichen Angelegenheiten, Steuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Pflichten unterstützen wir Sie insbesondere bei der
  • laufenden Erstellung und Mitwirkung bei der Erstellung
    von Steuererklärungen;


  • Begleitung bei laufenden Betriebsprüfungen;


  • steuerlichen Beratung in Fragen des laufenden Geschäftsbetriebs;


  • Durchsetzungsberatung, d.h. außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Steuerrechtsverfahren bis
    hin zum Bundesfinanzhof;


  • konkrete Abstimmung des individuellen Falls mit der Finanzverwaltung als Element der Gestaltungssicherheit.
 

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